Als anerkannter außerschulischer Bildungsträger sowie aus unserem Selbstverständnis heraus, ist uns der Kinder- und Jugendschutz ein zentrales Anliegen. Unsere Arbeit mit Kindern und Jugendlichen lebt durch vertrauensvolle Beziehungen zwischen Menschen. Diese sind nur möglich in einem Umfeld das frei von verbaler, körperlicher und sexueller Gewalt ist.
Wir begegnen den Kindern und Jugendlichen mit einer positiven Grundhaltung und sind ihnen und einander wertschätzend und zugewandt. Wir nehmen Kinder und Jugendliche in ihren Wünschen und Bedürfnissen ernst und schaffen für sie ein vertrauensvolles Umfeld, das es ihnen erlaubt, offen und ehrlich zu agieren.
Wir verfügen über ein Handlungskonzept für den Fall einer Kindeswohlgefährdung sowie über eine Selbstverpflichtungserklärung für alle hauptamtlichen und externen Mitarbeitenden. Erweiterte polizeiliche Führungszeugnisse nach §30a Bundeszentralregister werden in der SBG zum Einstellungsbeginn neuer Mitarbeitender verlangt sowie in Folge im Rhythmus von zwei Jahren. Honorarkräfte, ehrenamtliche Mitarbeiter*innen, externe Referent*innen etc., die längerfristig für die SBG arbeiten, legen ebenfalls vor Ausübung ihrer Tätigkeit ihr erweitertes Führungszeugnis vor, wenn die Tätigkeit regelmäßig mit den gleichen jungen Menschen oder mit Übernachtung stattfindet. Kinderschutz wird in unserem Haus konsequent umgesetzt.